Das Deutsche Kaiserreich wurde am 18. Januar 1871 gegründet.
Der Bundesstaat mit dem Namen Deutsches Reich war bis zur Novemberrevolution und der Abdankung Wilhelms II. am 9. November 1918 eine konstitutionelle Monarchie.
Nach dem Sieg der gegen Frankreich stehenden Fürstentümer Europas (ihnen voran Großbritannien, Preußen, Russland und Österreich) über die Armeen Napoleons hatten die deutschen Fürsten noch kein Interesse an einer zentralen Macht, die ihre Autonomie beschneiden würde. Auf dem Wiener Kongress wurde 1815 daher lediglich der Deutsche Bund gegründet, ein lockerer Zusammenschluss jener Gebiete, die vor 1806 zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehört hatten.
Ausgelöst durch Streitigkeiten zwischen Preußen und Frankreich um die spanische Erbfolge, begann 1870 der Deutsch-Französische Krieg. Die Kriegserklärung kam von französischer Seite, nachdem der preußische Ministerpräsident Bismarck eine redigierte Version der Emser Depesche veröffentlicht und somit Frankreich politisch bloßgestellt hatte. Die süddeutschen Staaten schlossen sich Preußen an. Bismarck nutzte dies, um die Krönung des preußischen Königs zum Deutschen Kaiser voran zu treiben und so auch die süddeutschen Staaten im Rahmen einer kleindeutschen Lösung in ein geeintes Reich einzubinden. Die drei Kriege zwischen 1864 und 1871 werden auch als Deutsche Einigungskriege bezeichnet.
Nach dem deutschen Sieg bei Sedan und der Gefangennahme des französischen Kaisers Napoleon III. war der Weg für die Reichsgründung frei. Bismarck begann mit den süddeutschen Staaten zu verhandeln, die einer kleindeutschen Lösung zustimmten, und konnte dabei seine eigenen Vorstellungen weitgehend durchsetzen. Dies bedeutete den faktischen Anschluss Bayerns, Württembergs und Badens an den Norddeutschen Bund. Die Bismarcksche Lösung garantierte einerseits eine Dominanz Preußens auch im neuen Reich. Andererseits bedeutete der gestärkte monarchische Föderalismus eine Barriere gegen Tendenzen zur Parlamentarisierung.
An die Stelle des Bundespräsidiums trat der preußische König als Deutscher Kaiser.
Diese Umbenennung war staatsrechtlich von untergeordneter, symbolisch jedoch von erheblicher Bedeutung “ die Erinnerung an das Alte Reich erleichterte die Identifikation mit dem neuen Staat.
Um die monarchische Legitimität des Nationalstaats zu betonen, war es Bismarck wichtig, dass König Ludwig II. als Monarch des größten Beitrittslandes König Wilhelm I. die Kaiserkrone antragen sollte
Der widerstrebende aber finanziell angeschlagene Bayer erklärte sich durch die Zusage von Zahlungen von jährlich 4 bis 5 Millionen Mark aus dem Welfenfonds zu diesem Schritt bereit und schlug in dem von Bismarck vorformulierten Kaiserbrief König Wilhelm zum deutschen Kaiser vor.
Nur auf massiven Druck von Bismarck akzeptierte Wilhelm den Titel eines Deutschen Kaisers. Die Proklamation erfolgte im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles.